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   BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85   

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https://dejure.org/1985,9053
BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85 (https://dejure.org/1985,9053)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1985 - 9 B 23.85 (https://dejure.org/1985,9053)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1985 - 9 B 23.85 (https://dejure.org/1985,9053)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernisse an die Begründung einer Beschwerde - Einwendung gegen unterschiedliche Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung der Tatsachengerichte - Eignung der Ausführungen der Beschwerde zur Vorverfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    Aus revisionsrechtlicher Sicht können Beurteilungen, die die Verfolgungsgefahr für eine Religionsgemeinschaft in einer bestimmten historischen Situation unterschiedlich einschätzen, alle gleichermaßen beanstandungsfrei sein (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß zugunsten eines Asylsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist; er muß schon dann anerkannt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. das auch von der Beschwerde zitiert Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    Sie ist im übrigen auch in der Zwischenzeit geklärt (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 -).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    Der von der Beschwerde weiter hervorgehobene Umstand, daß das Berufungsgericht die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zugelassen hat, ist für die hier zu treffende Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision schon deshalb unbeachtlich, weil die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen in Asylrechtsstreitigkeiten einerseits die Berufung und andererseits die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen sind, unterschiedlichen Regeln folgen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84] = Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß zugunsten eines Asylsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist; er muß schon dann anerkannt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. das auch von der Beschwerde zitiert Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 9 B 209.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    Vielmehr ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil durch Beschluß vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 9 B 209.84 - verworfen worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1984 - 19 A 10073/82
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1985 - 9 B 23.85
    Schließlich trifft der Hinweis der Beschwerde nicht zu, das in der angefochtenen Entscheidung zitierte "Grundsatzurteil vom 6. Juli 1984 - 19 A 10073/82" des Berufungsgerichts sei "derzeit revisionshängig".
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